BLOG

Was der Koalitionsvertrag 2025 für die Elektromobilität bedeutet!

Headebild Reichstag Blog Koalitionsvertrag

Der neue Koalitionsvertrag 2025 bringt Bewegung in die Verkehrswende – zumindest auf dem Papier. Die Ampel ist Geschichte, jetzt regiert Schwarz-Rot. Was das für die Elektromobilität bedeutet? Es gibt Rückenwind – aber auch Leerstellen. Besonders in den Bereichen Förderung, Ladeinfrastruktur und Integration in das Energiesystem verspricht die neue Regierung Fortschritte. Gleichzeitig bleiben manche Punkte unklar oder widersprüchlich. Ein Überblick darüber, was geplant ist, worauf Unternehmen sich freuen dürfen – und an welchen Stellen es noch Potenzial für Nachbesserungen gibt.

Förderung ohne Verpflichtung – politische Kurskorrektur mit Lücken 

Die Regierung setzt weiterhin auf Technologieoffenheit – und verzichtet auf verbindliche Quoten für Elektrofahrzeuge. 

„Eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotten begrüßen wir grundsätzlich, eine pauschale gesetzliche Quote lehnen wir ausdrücklich ab.“ (Z. 200) 

Das schafft politische Spielräume, aber auch Unsicherheit: Wer in Ladeinfrastruktur oder Fahrzeugflotten investiert, wünscht sich ein klares Zielbild. Immerhin: Die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern sich. Elektroautos bleiben bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit, Dienstwagen werden weiter steuerlich begünstigt, und ein neues Programm soll einkommensschwächeren Haushalten den Umstieg erleichtern. 

„Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035.“ (Z. 206) 
„Ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen […]“ (Z. 207) 

Diese Maßnahmen sind breit angelegt und setzen richtige Impulse, bleiben aber abhängig von der konkreten Umsetzung. 

Ladeinfrastruktur & Integration: Tempo, Transparenz, neue Chancen 

Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt der Fokus im Koalitionsvertrag auf Tempo, Nutzerfreundlichkeit und Vernetzung – Schnellladen, Depotladen, Preistransparenz – das alles soll flächendeckend standardisiert werden. 

„Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes […]“ (Z. 211–213) 
 „Bei öffentlichen Ladesäulen sorgen wir für Preistransparenz und technische Vereinheitlichung.“ (Z. 889) 

Positiv: Auch die gewerbliche Nutzung wird einbezogen – Auch gewerbliche Nutzung und das Laden am Unternehmensstandort werden einbezogen. Neue Möglichkeiten eröffnen sich damit insbesondere für Flottenbetreiber und Dienstleister im Ladeinfrastrukturbereich. 

Erstmals ist auch die Integration der E-Mobilität in das Energiesystem politisch gewollt. Die Koalition spricht sich für Vehicle-to-Grid, Heimspeicherlösungen und das bidirektionale Laden am Arbeitsplatz aus: 

„Der Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden wir verstärkt vorantreiben.“ (Z. 1002–1003) 

Das birgt langfristig enormes Potenzial für neue Geschäftsmodelle bei Stadtwerken, Plattformanbietern und Energieversorgern – vorausgesetzt, regulatorische Hürden wie steuerliche Rückspeisung oder Anschlussbedingungen werden angepasst. 

Verpasste Chancen – aber ein wirtschaftlicher Hebel 

Wenig Fortschritt zeigt sich dagegen bei der Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEVs) und Range-Extendern (EREVs), die trotz fragwürdiger Klimabilanz weiter gefördert werden sollen. In der Branche wird das kritisch gesehen, da diese Fahrzeuge in der Praxis selten vollelektrisch gefahren werden. Hier bleibt die Regierung unter ihren Möglichkeiten. 

„Förderung von Plug-In-Hybrid-Technologie […]“ (Z. 209–210) 

Zudem fehlen klare Vorgaben zur Gleichverteilung der Ladeinfrastruktur – etwa im ländlichen Raum. Und auch wirtschaftlich relevante Grundlagen wie die Stromsteuer, die Versteuerung von geldwertem Vorteil beim Laden oder Netzentgelte für Ladeinfrastruktur sind weiterhin ungeklärt. 

Gleichzeitig entsteht durch Vorgaben wie dem Eichrecht, der AFIR, technischen Standards und nationalen Berichtspflichten ein erheblicher administrativer Aufwand – gerade für einen jungen, aufstrebenden Markt. Der Markt wächst – aber auch die Bürokratie. 

Positiv dagegen: Die Unterstützung für eine stärkere industrielle Wertschöpfung – etwa beim Aufbau von Batteriezellfertigung, Recyclinginfrastruktur oder autonomem Fahren. Das stärkt den Standort – vorausgesetzt, die Mittel fließen wie angekündigt.  

„Wir werden den Aufbau der Batteriezellfertigung inklusive der Rohstoffgewinnung, des Recyclings und des Maschinen- und Anlagenbaus fördern.“ (Zeilen 217–218) 

Auch beim Thema Strompreise ist Entlastung geplant: Die Stromsteuer soll sinken, die Netzentgelte gedeckelt werden. Das könnte gerade für Betreiber von Ladeinfrastruktur ein wirtschaftlicher Vorteil sein – wenn es denn schnell und verbindlich umgesetzt wird. Der Emissionshandel soll ausgeweitet und sozial abgefedert werden. Wie immer gilt: Die Richtung stimmt – aber auf die Details kommt es an.   

„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten.” (Z. 955–957) 

Exkurs: Klimaschutz & Energiepolitik im Überblick 

Auch über die Elektromobilität hinaus zeigt der Koalitionsvertrag wichtige energie- und klimapolitische Inhalte: 

  • Klimaneutralität bis 2045 bleibt zentrales Ziel. Die Koalition bekennt sich zum Pariser Abkommen und zum EU-Zwischenziel von -90 % bis 2040 – allerdings mit Öffnung für Kompensationsmaßnahmen im Ausland. (Z. 897–913)
  • Der Emissionshandel (ETS 1 & 2) wird als zentrales Steuerungsinstrument gestärkt, soziale Entlastung über den EU-Klimasozialfonds ist vorgesehen. (Z. 916–928)
  • Ein systemdienlicher Ausbau erneuerbarer Energien (Sonne, Wind, Bioenergie, Geothermie) soll Stromerzeugung und Mobilität noch enger verzahnen. (Z. 1014–1057) 

Diese Weichenstellungen sind grundsätzlich positiv – die Geschwindigkeit der Umsetzung wird entscheidend sein. 

Rückenwind für E-Mobilität – aber noch keine sichere Route 

Der Koalitionsvertrag 2025 setzt wichtige Impulse für die Elektromobilität – von steuerlichen Anreizen über Ladeinfrastruktur bis hin zur Integration ins Energiesystem. Unternehmen, die Ladepunkte betreiben, Hardware liefern oder Plattformen entwickeln, finden im Vertrag viele Ansatzpunkte. 

Doch: Es fehlt an Verbindlichkeit, Zeitplänen und politischen Leitplanken. Die Förderung von PHEVs wirkt rückwärtsgewandt. Die regulatorische Belastung – etwa durch Eichrecht oder AFIR – bleibt weiterhin vorhanden. Für viele wirtschaftlich relevante Grundlagen wie Stromsteuer oder Netzentgelte wurde eine Richtung definiert, aber Genaues bleibt offen. 

Damit ambitionierte Ziele nicht an Komplexität und Bürokratie scheitern, braucht es nun einen politischen Realitätscheck. Weniger Regulierung an der falschen Stelle, mehr Tempo bei den wirklich entscheidenden Hebeln – gerade für den Wirtschaftsstandort Deutschland gilt: Jetzt kommt es darauf an, diese Spielräume zu nutzen – bevor andere schneller sind.