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Neue AFIR-Verordnung tritt in Kraft: chargecloud und Hectronic bieten gemeinsam entwickelte Lösung an

Mennekes public smart t pnc nfc 3117
  • Veröffentlicht

    23.05.2024

Die Möglichkeit zur Kartenzahlung von Ad-hoc-Ladevorgängen wird Pflicht. Daher müssen CPOs in Zukunft ihre Ladeinfrastruktur mit Payment Terminals ausstatten. Grund dafür ist die von der EU-Kommission beschlossene AFIR-Verordnung, welche am 13.04.2024 in Kraft trat.

Ladestationen müssen demnach über ein Terminal zur Kartenzahlung verfügen, sodass Ad-hoc-Ladevorgänge mit Zahlungskarten bezahlt werden können. Diese Regelung gilt ab dem Inkrafttreten der Verordnung für alle neu in Betrieb genommenen Ladesäulen mit einer in der Baumusterprüfbescheinigung angegebenen Leistung von 50 kW oder mehr. Zudem gilt die AFIR-Verordnung nur für öffentliche oder halböffentliche Ladesäulen. Für bestehende Ladeinfrastruktur besteht demnach zunächst keine Nachrüstpflicht. Jedoch folgt diese ab 2027 für Ladesäulen mit 50 kW oder mehr Leistung, die entlang des europäischen TEN-V- Straßennetzes stehen (TEN-V Interactive Map). In der Praxis sind also AC-Ladestationen quasi nicht von der AFIR-Regelung betroffen. Anders verhält es sich für DC-Ladestationen im öffentlichen Bereich. CPOs benötigen dafür Lösungen, um auch ab dem 13. April 2024 neue Ladeinfrastruktur rechtskonform betreiben zu können.

Tatsächlich gibt es bereits einige CPOs, die ihre Ladeinfrastruktur mit Payment Terminals ausgestattet haben. Dabei handelt es sich oftmals um sogenannte „integrated“ Payment-Terminals, also solche, die in die lokale Firmware der Ladestationen integriert sind. Leider sind damit zahlreiche Nachteile verbunden. Einen anderen Ansatz verfolgt die von chargecloud und Hectronic entwickelte „Stand-Alone-Lösung“. Dabei wird ein Payment Terminal verwendet, dass mit dem bestehenden Charge Point Management System (chargecloud) verbunden wird. So fügt sich die „Stand-Alone-Lösung“ optimal in bestehende E-Mobility Prozesse ein.

Darum ist die gemeinsame Lösung von chargecloud und Hectronic die beste Möglichkeit, der Paymentterminal-Pflicht nachzukommen

Um unsere Kunden bei der Erfüllung der neuen AFIR-Verordnung bestmöglich zu unterstützen, sind wir eine Partnerschaft mit Hectronic eingegangen. Der erfahrene Mittelständler aus dem Schwarzwald stellt u.a. speziell für die Elektromobilität entwickelte Payment Terminals her, welche als „Stand-Alone-Lösung“ funktionieren. Die Terminals sind direkt in die Mennekes Smart T PnC Ladesäulen eingebaut, oder auch als physisch separate Stele erhältlich. Beiden gemein ist jedoch, dass die Steuerung immer über das Charge Point Management System läuft und nicht über die Firmware der Ladesäule selbst.

Mit der physisch separaten Stele lassen sich beliebig Ladepunkte bedienen. Bei Neubauprojekten reicht so ein Terminal aus und bereits bestehende Ladeinfrastruktur lässt sich mit nur einem Gerät nachrüsten. Die Besonderheit der mit Hectronic gemeinsam entwickelten „Stand-Alone-Lösung“ ist, dass sie die derzeit einzige am Markt erhältliche, nachweisbar eichrechtskonforme Lösung ist. Darüber hinaus gibt es noch weitere entscheidende Vorteile.

Die „integrated“ Terminals sind auf einen Betrieb innerhalb der Ladestationen ausgelegt. Sprich, es wurde bei dieser Lösung ein proprietärer Ansatz verfolgt. Das heißt, dass das „integrated“ Terminal nur mit der Ladestation funktioniert, in die es integriert ist. Auch muss jedes proprietäre Terminalmodell einzeln in ein Charge Point Management System eingebunden werden. Im Gegensatz dazu ist das „Stand-Alone-Paymentterminal“ von Hectronic hardware-agnostisch. Die Kompatibilität ist also nicht an einen bestimmten Hersteller geknüpft, sondern funktioniert grundsätzlich mit allen am Markt verfügbaren Ladestationen. Es lassen sich sogar Modelle verschiedener Hersteller an einem Standort mit nur einem Hectronic Payment Terminal ansteuern. Bei chargecloud garantieren wir die Kompatibilität mit allen zertifizierten Ladestationsmodellen.
 

Die hardware-agnostischen Payment Terminals von Hectronic bieten noch weitere Vorteile. Im Gegensatz zu den „integrated Terminals“ kann die Komplexität der Produktlogik vollständig abgebildet werden. Bei „integrated Terminals“ geschieht die Preisberechnung von Ladevorgängen in der Ladestation selbst. Dazu müssen mittels Konfigurationsbefehl zunächst an jeder Ladestation einzeln die Tarife für Ad-hoc Ladevorgänge gepflegt werden. Dies geschieht oft über ein separates Payment-Backend oder kann teilweise sogar nur vor Ort durchgeführt werden. Es besteht das Risiko, dass an den verschiedenen Ladestationen ungleiche Tarife aufgespielt sind oder Bugs in der Firmware der Ladestationen zu falschen Preisberechnungen führen. Zudem kann die Komplexität der Tarife bei der „integrated“ Lösung oft nicht umgesetzt werden. Beispielweise ist das Einstellen von Preisdeckeln oder das nächtliche Aussetzen von Blockier Gebühren oftmals schlichtweg nicht möglich. Bei der von chargecloud und Hectronic gemeinsam entwickelten Stand-Alone-Lösung erfolgen Tarifänderungen und die Preisberechnung weiterhin, wie gewohnt zentral über die chargecloud
 

Auch in die Buchhaltung fließen die an Hectronic Terminals bezahlten Ladevorgänge nahtlos ein. Während bei „integrated“ Payment Terminals die generierten Ad-hoc-Umsätze in ein zusätzliches Nebenbuch fließen, werden bei der „Stand-Alone-Variante“ von Hectronic die Ad-hoc-Erlöse im gleichen Nebenbuch (bei chargecloud: Buchungsmappe) ausgewiesen, wie auch die Umsätze der Vertragskunden.

Die Systemkonsistenz freut nicht nur die CPOs selbst, sondern auch die Wirtschaftsprüfer:innen. Denn viele „integrated“ Terminals erzeugen keine Belege. Diese möchten die Wirtschaftsprüfer:innen jedoch sehen. Weitere Vorteile, die sowohl CPOs und Wirtschaftsprüfer:innen freut ist, dass Tarifierung, Preisberechnung und Buchhaltung in einem System – chargecloud – erfolgen. Dadurch wird die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erhöht. „Integrated“ Terminals bieten zu viele Fehlerquellen, wie z.B. Rundungsfehler, Bugs, oder unterschiedliche Firmwareversionen zwischen den Stationen, die eher zu Chaos führen.

Ein weiterer Vorteil der Hectronic „Stand-Alone-Lösung“ ist, dass sie auch mit dem chargecloud Standortpartnerprodukt kompatibel ist. CPOs, die im Auftrag Dritter (Standortpartner) den Betrieb und Service von Ladestationen übernehmen, können automatisch eine prozentuale Rückvergütung der Ad-hoc-Ladevorgänge an den Standortpartner einstellen. „Integrated“ Terminals senden keine Informationen über Geldströme an die chargecloud, wodurch etwaige Rückvergütungen an die Standortpartner nur manuell mit großem Aufwand erfolgen können.

Zuletzt sollte nicht unerwähnt bleiben, dass viele „integrated“ Terminals nur kontaktloses Bezahlen ermöglichen. Auch wenn diese sehr nutzerfreundlich sind – Karte vorhalten und fertig – sollte nicht unerwähnt bleiben, dass ein gewisser Prozentsatz an Zahlungen nicht autorisiert werden kann. Denn Nutzende einer EC-Karte mit Kontaktlosfunktion werden ca. bei jeder fünften Bezahlung aus Sicherheitsgründen aufgefordert, ihre PIN einzugeben. Bei Payment Terminals ohne PIN-Pad ist dies schlichtweg nicht möglich und die Zahlung wird abgelehnt. Daher ist das Hectronic Payment Terminal bewusst mit einem PIN-Pad ausgestattet um wirklich alle legitimen Zahlungen zu ermöglichen.

Die Hectronic Payment Terminals lassen sich einfach über den chargecloud Marketplace bestellen. Wir unterstützen unsere Kunden auch bei der Inbetriebnahme.

  • Veröffentlicht

    23.05.2024